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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tickvolt · Multergasse 19, 9000 St. Gallen

Stand: Mai 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Tickvolt Uhrenreparatur-Werkstatt, Multergasse 19, 9000 St. Gallen (nachfolgend «Tickvolt» oder «wir»), und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kundin» oder «Kunde»). Mit der Übergabe einer Uhr zur Reparatur oder Pflege akzeptiert die Kundin bzw. der Kunde diese Bedingungen.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Reparatur-, Reinigungs-, Pflege- und Kosmetikleistungen, die Tickvolt an Uhren und Uhrenarmbändern erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Tickvolt ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Auftragserteilung und Annahme

2.1 Auftragsformular

Mit Übergabe der Uhr wird ein Auftragsformular ausgefüllt, das die Art der Arbeit, den geschätzten Preis sowie den voraussichtlichen Fertigstellungszeitraum festhält. Eine Kopie dieses Formulars erhält die Kundin bzw. der Kunde.

2.2 Kostenvoranschlag

Bei Leistungen, deren Umfang erst nach einer Werkbankprüfung feststeht (insbesondere Revision von Komplikationswerken), erstellt Tickvolt zunächst einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Der Auftrag gilt erst als erteilt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nach Erhalt des Voranschlags schriftlich oder mündlich zugestimmt hat.

2.3 Ablehnung

Tickvolt behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die technischen Voraussetzungen für eine sorgfältige Ausführung fehlen oder Ersatzteile nicht beschaffbar sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Alle angegebenen Preise sind Richtpreise in Schweizer Franken (CHF) inklusive der geltenden Mehrwertsteuer. Der endgültige Rechnungsbetrag kann bei unvorhergesehenen Arbeiten abweichen; in diesem Fall wird die Kundin bzw. der Kunde vor Ausführung informiert.

3.2 Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung der Uhr in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten. Tickvolt ist berechtigt, die Herausgabe der Uhr bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern.

3.3 Materialkosten

Ersetzte Ersatzteile (Dichtungen, Zeiger, Gläser, Kronenzubehör) werden zum Einstandspreis zuzüglich eines angemessenen Aufschlags verrechnet. Dies wird im Kostenvoranschlag oder auf der Rechnung aufgeführt.

4. Fertigstellungsfristen

Die Angaben zu Fertigstellungszeiträumen sind unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen durch Lieferengpässe bei Ersatzteilen, besondere Befunde am Werk oder höhere Gewalt begründen keinen Schadenersatzanspruch. Tickvolt informiert die Kundin bzw. den Kunden so früh wie möglich über absehbare Verzögerungen.

5. Pflichten der Kundin / des Kunden

5.1 Vollständige Information

Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, alle für die Reparatur relevanten Informationen mitzuteilen, insbesondere bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen durch Dritte sowie das Baujahr oder die Referenznummer der Uhr, soweit bekannt.

5.2 Abholung

Die fertiggestellte Uhr ist innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen. Danach können Lagergebühren anfallen. Bei einer Nichtabholung von mehr als sechs Monaten ist Tickvolt berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 30 Tagen über die Uhr zu verfügen.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Sorgfaltspflicht

Tickvolt führt alle Arbeiten mit der Sorgfalt eines erfahrenen Uhrmachers aus. Die Haftung für Schäden, die trotz fachgerechter Arbeit entstehen (z. B. vorbestehende Materialermüdung, Bruch eines alten Bauteils beim Öffnen), ist ausgeschlossen.

6.2 Gewährleistungsfrist

Auf ausgeführte Arbeiten gewährt Tickvolt eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abholung. Dies gilt für die spezifisch ausgeführten Arbeiten; Folgeschäden durch unabhängige Ursachen oder unsachgemässe Handhabung sind ausgeschlossen.

6.3 Wertvolle Objekte

Uhren mit einem Versicherungswert von mehr als CHF 5'000 sollten mit einem aktuellen Gutachten oder Kaufbeleg hinterlegt werden. Tickvolt übernimmt für den Verlust oder Diebstahl solcher Objekte nur Haftung bis zur Höhe des nachgewiesenen Marktwertes, maximal CHF 5'000, es sei denn, ein höherer Versicherungsschutz wurde ausdrücklich vereinbart.

6.4 Haftungsausschluss

Jede weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder immaterielle Schäden – ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

7. Rückgabe und Reklamation

Mängel an der ausgeführten Arbeit sind innerhalb von 14 Tagen nach Abholung schriftlich zu melden. Bei berechtigter Reklamation behebt Tickvolt den Mangel kostenlos. Sofern eine Nachbesserung nicht möglich oder zumutbar ist, wird ein angemessener Teil des Rechnungsbetrages gutgeschrieben.

8. Datenschutz

Die im Rahmen des Auftrags erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, Angaben zur Uhr) werden ausschliesslich zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

9. Eigentumsrecht und Sicherheitsrecht

Die reparierte Uhr verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag im Eigentum von Tickvolt (Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB). Tickvolt ist berechtigt, ein gesetzliches Pfandrecht an der übergebenen Uhr geltend zu machen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist St. Gallen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften über den Gerichtsstand.

11. Änderungen dieser AGB

Tickvolt behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB sind massgebend. Die jeweils aktuelle Fassung ist in der Werkstatt einsehbar und kann auf Anfrage per E-Mail ([email protected]) zugesandt werden.

12. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

Stand: Mai 2025. Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen.

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